Der schulische Teil der Fachhochschulreife gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder ein einjähriges gelenktes Praktikum als Nachweis der Fachhochschulreife.
Aufnahmevoraussetzungen
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung oder kannst mindestens zwei Jahre berufliche Tätigkeit oder Führung eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person nachweisen. Aber auch Teilzeitjobs, eine nicht abgeschlossene Ausbildung, ein Freiwillig Soziales Jahr, abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst und Arbeitslosigkeit können (anteilig) berücksichtigt werden.
- Du hast einen mittleren Schulabschluss (FOR, eine Qualifikation ist nicht notwendig).
- Wenn du den Hauptschulabschlus 10A hast, kannst du einen Vorkurs besuchen oder eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Mit bestandener Aufnahmeprüfung oder erfolgreichem Abschluss des Vorkurses ist die Aufnahme in das Abendgymnasium mit Abitur-Online oder in das Kolleg möglich.
Dauer und Wochenstunden
In den Bildungsgängen Abendgymnasium und Kolleg kann nach zwei Jahren beziehungsweise nach zwei Semestern in der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben werden.
Der Bildungsgang Abendgymnasium umfasst dabei 20 Wochenstunden, der baföggeförderte Bildungsgang Kolleg umfasst 30 Wochenstunden.
Der Bildungsgang Abitur-Online bietet dir flexible Möglichkeiten für einen höheren Bildungsabschluss. An drei Abenden pro Woche findet der Unterricht in der Schule statt. An den anderen Tagen arbeitest du selbstständig bei freier Zeiteinteilung von zuhause aus. Erforderlich hierfür ist jedoch ein eigener PC und ein guter Internetzugang.
Fächer
Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch,
Geschichte/ Sozialwissenschaften, Geographie, Philosophie, Psychologie,
Biologie, Chemie, Physik
Besonderheiten am Sauerland-Hellweg-Kolleg
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann bei uns ohne zusätzliche Prüfungen erworben werden. Voraussetzung ist aber die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht (nach den Vorgaben der APO-WbK)
Der schulische Teil der Fachhochschulreife ist nicht fachbebunden.
Wer keine abgeschlossenen Berufsausbildung hat oder kein einjährig gelenktes Praktikun absolviert hat, kann sich zwei Jahre Berufstätigkeit von der Bezirksregierung Arnsberg (Öffnet in einem neuen Tab) für die volle Fachhochschulreife anerkennen lassen.