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Sauerland-Hellweg-Kolleg

Flohmarkt

Es ist soweit! Am Freitag, den 08.11.2024 in der Zeit von 16.00-19.30 Uhr findet unser vorweihnachtlicher Abend-Flohmarkt an der Döbelner Straße 3 in Unna statt.
Ihr seid herzlich eingeladen, mitzutrödeln und zu verkaufen, was Ihr selbst hergestellt habt oder im eigenen Haushalt ausgedient hat: Weihnachtsdeko, Kerzenständer, handgestrickte Socken, selbst genähte Kissenbezüge, Bücher, Omas Teeservice, Spiele oder Kindkleidung.

Wir möchten damit nicht nur Nachhaltigkeit fördern, sondern auch den nachbarschaftlichen Zusammenhalt im Viertel stärken.

Wir freuen uns auf einen schönen und erfolgreichen vorweihnachtlichen Flohmarkt-Abend.


Standgebühren für Verkäufer*innen

Innenbereich: incl. Tisch pro Meter 5€



Marktregeln

  1. Der Flohmarkt ist für ausschließlich private Anbieter. Es dürfen nur Waren angeboten werden, die dem Charakter eines Flohmarktes entsprechen. Jegliche Art von gewerblichem Verkauf werden wir sofort unterbinden.
  2. Verkauft werden darf nur auf den ausgewiesenen Flächen. Öffentliche Flächen wie Gehwege und Parkbuchten dürfen nicht für den Verkauf genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen besonderen Standplatz.
  3. Vom Verkauf ausgeschlossen sind folgende Angebote:
    a. Industrielle Neuware
    b. Speisen und Getränke (nur mit Sondergenehmigung des Veranstalters.
       Die Erlaubnis muss vom Betreiber eingeholt werden]
    c. Lebende Tiere
    d. Gegenstände mit anstößigem Charakter (z.B. gewaltverherrlichende und
       pornografische Medien)
    e. Waffen und Munition, die den Verkaufseinschränkungen des Waffengesetzes
       unterliegen
    f. Militaria aller Art (Dinge mit nationalsozialistischen Emblemen und
       solche verbotener Organisationen und Vereinigungen)
    g. gebrauchte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, ausgenommen Kleinteile
  4. Die Teilnahme auf den von uns organisierten Flächen ist nur nach Anmeldung und Zusage durch uns möglich. Das Hausrecht hat das SHK als Veranstalter. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist auch berechtigt, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
  5. Während des Marktes wird vom Ordnungsdienst des Veranstalters ein Standgeld kassiert. Die Standgebühr beträgt 4 € pro laufender Meter auf der Außenfläche (nur beim Frühlingsflohmarkt verfügbar), 5 € pro laufender Meter im Innenbereich; hier werden Tische gestellt. Die Standfläche darf eine maximale Tiefe von 2 m (innen) und 2-3m (außen) haben. Kleiderständer dürfen auch im  Innenbereich nicht in die Wegflächen ragen.
    Die Standgebühren gelten für Tische genauso wie für Kleiderständer o.ä..
  6. Musikalische Begleitung, das Verteilen von Handzetteln, Flugblättern und sonstigen Drucksachen muss bis zum 06.11.24 angemeldet werden. Ohne schriftliche Genehmigung sind die oben genannten Maßnahmen untersagt. Die gleiche Regelung gilt für reine Informationsstände.
  7. Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.
  8. In der Zeit zwischen 16.00 und 19:30 werden keine Autos o.ä. auf der Marktfläche geduldet, fahrend oder stehend. Autos blockieren Platz für mögliche weitere Stände und können Flohmarktbesucher*innen gefährden.
    Parken können Verkäufer*innen und Besucher*innen auf den öffentlichen Parkflächen z.B. an der Stadthalle.
    Bitte respektiert die privaten Parkplätze der Anwohner!
  9. Der Flohmarkt beginnt um 16:00 und endet um 19:30 Uhr.
    Ab 14.30 Uhr ist jemand vom SHK vor Ort und weist Verkäufer*innen auf den Standflächen ein, damit die Stände reibungslos aufgebaut werden können. 
    Standflächen, deren Mieter sich nicht bis 15.30 Uhr bei der Marktleitung angemeldet haben, werden im Nachrückverfahren an andere Interessenten vergeben.
    Der Abbau findet in der Zeit von 19.30 -20.30 statt. Ein vorzeitiges Abbauen der Stände führt zu Unmut bei den Besucher*innen und ist daher nicht gestattet. Die Flächen müssen spätestens um 20.30 Uhr geräumt sein.
  10. Am Ende der Veranstaltung aufzuräumen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Abfall und nicht verkaufte Waren müssen von Verkäufern*innen selbst entsorgt und wieder mitgenommen werden.
  11. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Haftung/Verantwortung übernimmt die angemeldete Person.
    Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Beschädigungen und/oder abhanden gekommene Gegenstände.

Diese Regeln sollen dazu beitragen, dass unser Flohmarkt an der Döbelner Straße gemütlich, nachbarschaftlich und interessant bleibt.



Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • shk

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